Kreiskrankenhaus Prignitz Schule fÜr Gesundheitsberufe Servicegesellschaft Seniorenpflegezentren Gesundheitszentrum

Pflegegrade

Start » Perleberg » Pflegegrade

Pflegegrade

Die Kosten werden differenziert zwischen Pflegekassenanteil und dem Eigenanteil des Bewohners, welches Unterkunft und Verpflegung, sowie Investivkosten sind. Der Eigenanteil wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen bzw. bezuschusst. Die Kosten werden bei Veränderung angepasst. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse oder Fragen persönlich an, damit wir durch Beratung offene Punkte klären können. Wir beraten Sie gern.

Die Pflegeversicherung unterstützt Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 2 haben bei uns die Möglichkeit, sich für einen kurzen Zeitraum (bis zu 4 Wochen bzw. bis zu 8 Wochen bei Kombination mit Verhinderungspflege) vollstationär betreuen zu lassen, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, wie z. B. Urlaub der Pflegeperson oder Krankenhausanschlusspflege.

Bei Verhinderungspflege, z. B. bei Krankheit der Pflegeperson, gelten die gleichen Modalitäten, hier muss jedoch der Pflegegrad bereits ein halbes Jahr vorher festgestellt worden sein. Im Fall einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege müssen die Eigenanteile der Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie die Investivkosten (Miete) selbst getragen werden. Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu je 1.612 Euro, diese sind kombinierbar.


Mit dem Einzug in das SPZ Perleberg wird ein Wohn- u. Betreuungsvertrag abgeschlossen, der selbst bzw. von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet wird.