Bewohnerschaftsrat
Der Bewohnerschaftsrat ist das Gremium, welches die Interessen unserer Bewohner/innen gegenüber der Einrichtung und seinem Träger vertritt. Er wird von den Bewohnern/innen gewählt. Zur Wahl können sich sowohl Bewohner/innen als auch Angehörige stellen.
Zu den Aufgaben des Bewohnerschaftsrates gehören:
1. die Alltags- und Freizeitgestaltung
2. die Gestaltung von Gemeinschaftsräumen
3. Fragen der Verpflegung und
4. Regelungen zum Zugang zu gemeinschaftlich genutzten Wohn- und
Aufenthaltsräumen, soweit diese § 19 nicht widersprechen.
Aus ihrer Mitte wählen die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung 5 Personen, die sich für die Anliegen der Bewohner/innen einsetzen und bei Entscheidungen und Maßnahmen in der Einrichtung mitwirken. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre (nach EMitwV).