Bewohnerschaftsrat
Selber bestimmen, mitreden, mitmachen? Aber gerne! Aus ihrer Mitte wählen die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung 5 Personen, die sich für die Anliegen der Bewohner/innen einsetzen und bei Entscheidungen und Maßnahmen in der Einrichtung mitwirken. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. (nach EMitwV)